die AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3D solutions
01.11.2001

§ 1 - Geltung der Bedingungen

1. Die Firma 3D solutions mit Sitz in 90411 Nürnberg, Herrnhüttestraße 59, Deutschland, nachfolgend 3D solutions genannt, erbringt Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung unserer Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch die 3D solutions zustande.

2. Es besteht die Möglichkeit ohne Vertrag Dienstleistungen der 3D solutions zu nutzen. Dies ist aber nur per Absprache mit der 3D solutions möglich. In diesem Fall erhält der Auftragsgeber eine Auftragsbestätigung. Die gebundene Vertragsbindung ist nach der Zahlung der Rechnung beendet.

3. Soweit die 3D solutions sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden und 3D solutions kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§ 3 - Leistungsumfang

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der 3D solutions sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Firma und kann auf elektronischem Wege gegen Kostenerstattung angefordert werden.

2. Abs. 1 gilt entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird.

3. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Abmessung, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit die gelieferte Ware dadurch insgesamt für den Auftraggeber zumutbar bleibt.

4. Die 3D solutions behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, sowie die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 7 Abs. 3 entsprechend.

5. Soweit die 3D solutions kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 4 - Nichtabnahme

Bei Abnahmeverzug des Auftraggebers steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 8 Tagen das Recht zu entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schadenersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 30% des Kaufpreises, es sei denn, der Besteller weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

§ 5 - Urheberrecht

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware von der 3D solutions selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben. Die Rechte an allen Skripten wie JavaScript, VB-Script, PerlScript, CGI- oder Java-Programmen verbleiben bei der 3D solutions, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum Dritter stehen. Die 3D solutions ist berechtigt im Auftrag erstellte Webseiten als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen.

2. Die 3D solutions prüft nicht, ob Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Ausnahme besteht darin, wenn Bild- und Textmaterial direkt von der 3D solutions bereitgestellt wird. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Wird die 3D solutions mit der Gestaltung der Seiten beauftragt, so werden die Seiten in jedem Fall dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden die Seiten im öffentlich zugänglichen Netz bereitgestellt.

§ 6 - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der 3D solutions sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

a. die vereinbarten Entgelte, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der 3D solutions die entstandenen Kosten zu erstatten;

b. der 3D solutions die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste der 3D solutions erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;

c. der 3D solutions mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den angebotenen Diensten verwendet wird;

d. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;

e. die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste der 3D solutions nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

f. erhält der Kunde zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort, so ist er verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern.

g. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen;

h. der 3D solutions erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

i. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und Beschleunigen ;

j. nach Abgabe einer Störungsmeldung die der 3D solutions durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;

2. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die 3D solutions im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die 3D solutions nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 7 - Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der 3D solutions durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 8 - Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen für erbrachte Dienstleitungen der 3D solutions sind ausschließlich per Banküberweisung an das unten genannte Firmenkonto zu überweisen. Für Verträge die zwischen der 3D solutions und den Auftragsgeber bestehen gelten die gleichen Bedingungen. Es kann eine Vereinbarung der Zahlung mit Verrechnungsschecks erfolgen, dies ist aber nur mit Absprache der 3D solutions und dem Auftraggeber möglich.

2. Überweisungen sind auf das folgende Firmenkonto zu tätigen:

*Stadtsparkasse Nürnberg
* Bankleitzahl: 760 501 01
* Kontonummer: 4 632 006


3. Zahlungen an 3D solutions sind nach Erledigung eines Auftrages üblicherweise innerhalb von 14 Tagen vom Auftragsgeber zu tätigen, dabei gilt der Tag der Rechnungsausstellung eines Produktes als verbindlich, falls auf der Rechnung nichts Gegenteiliges genannt wurde.

4. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden zugestellt worden ist.

5. Die Zahlungsweise erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und kann nur in Absprache mit der 3D solutions in schriftlicher oder fernschriftlicher Form geändert werden.

6. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzutreten hat, so hat er dies nachzuweisen. Die 3D solutions hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

7. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von 3D solutions. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die 3D solutions als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)Eigentum der 3D solutions durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf die 3D solutions übergehen.

8. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Dienst- und Werkverträgen ist die 3D solutions berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

§ 9 - Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

1. Gegen Ansprüche der 3D solutions kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der 3D solutions die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Bundespost, TELEKOM usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmer der 3D solutions eintreten - hat die 3D solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die 3D solutions, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.

4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der 3D solutions liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

§ 10 - Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug, bei Konkurs - bzw. Vergleichsantrag oder Zahlungseinstellung von Auftraggebern kann die 3D solutions Vorkasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.

2. Bei Zahlungsverzug ist die 3D solutions außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Stadtsparkasse Nürnberg zu berechnen, es sei denn, dass die 3D solutions eine höhere Zinsenlast nachweist.

3. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann die 3D solutions das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der 3D solutions vorbehalten.

§ 11 - Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der 3D solutions unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die 3D solutions seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. Soweit sich die 3D solutions Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die 3D solutions berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

4. Die 3D solutions steht dafür ein, dass alle Personen, die von der 3D solutions mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.

5. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 12 - Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber 3D solutions wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die 3D solutions übernimmt keine Haftung bei Störungen innerhalb des World Wide Web, bei Ausfall von Systemen aufgrund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Auftraggebern durch Drittanbieter entstehen.

2. Die 3D solutions haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

3. Die 3D solutions übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Webseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware, es sei denn es fällt der 3D solutions grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die 3D solutions prüft die erstellten Web-Seiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware. Ausschließlich Fehler im Design, die dazu führen, dass die Web-Seiten nicht abrufbar sind, werden von der 3D solutions bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Web-Seiten fehlerhaft programmiert sind und es dadurch zu Problemen beim Aufruf der Web-Seiten kommt. Die 3D solutions erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung. Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext der Web-Seiten vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, die dazu führen, dass Web-Seiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, kann die 3D solutions nicht haftbar gemacht werden.

4. Die Einträge in Suchmaschinen werden in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für die 3D solutions entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von der 3D solutions. Die 3D solutions erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.

5. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die 3D solutions ist nicht für die Datensicherung der auf den virtuellen Servern gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Die 3D solutions haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

6. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der 3D solutions, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der 3D solutions, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die 3D solutions nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 760,- € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7. Nach vollständig erbrachter Leistung übernimmt die 3D solutions keinerlei Haftung für etwaige Änderungen der Ware durch den Kunden oder Dritte. 8. Die 3D solutions prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 13 - Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der 3D solutions und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 14 - Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

1. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die 3D solutions, ist dieses gesondert abzugelten.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der 3D solutions verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der 3D solutions unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar.

4. Die 3D solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferungen oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz durch die 3D solutions gelieferter oder installierter Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 760,- € beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handels vorliegt.

§ 15 - Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

1. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der 3D solutions auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart ist.

2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der 3D solutions.

3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die 3D solutions durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Das Nutzungsrecht an einer von der 3D solutions entwickelten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.

5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

6. Bei Programmierarbeiten fallen 1/3 des Auftragswertes bei Auftragserteilung als Abschlagszahlung sofort an, 1/3 des Auftragswertes bei Fertigstellung des Prototypen und 1/3 bei Abnahme der Produktionsversion, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 16 - Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der 3D solutions.

2. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der 3D solutions gebunden.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Nürnberg, der 01.11.2001

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